Institut für Weiterbildung im Sozialrecht

Jasmin Berger


 

Seminarangebote

 

Derzeit werden folgende Seminare angeboten:

 

Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II

 

 

Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

 

 

Sozialverwaltungsrecht

 

 

SGB II/SGB XII: Aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung

 

 

 

Informationen für Anbieteter und Gruppen:

 

Darüber hinaus biete ich Inhouse - Seminare und Dozententätigkeiten für alle Bereiche des existenzsichernden Sozialrechts ( Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ) und des Sozialverwaltungsrechts nach dem SGB X an.

Bei Interesse oder Fragen kontaktiren Sie mich bitte unter durchblick-im-sozialrecht@gmx.de!

 

 

Seminarinhalte:

 

 

Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II

(Seminar I)

 

In dem Zwei-Tages-Seminar soll den Teilnehmern ein Gesamtüberblick über die Rechte und Pflichten bei der Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistúngen nach dem SGB II (ALG II) vermittelt werden. Die Themenbereiche werden praxisorientiert und unter Einbeziehung der aktuellen ( bundes-) sozialgerichtlichen Rechtsprechung, sowie der jeweiligen sozialverwaltungs-rechtlichen Aspekte dargestellt.

 

Es werden die im Folgenden aufgeführten Themenbereiche behandelt:

- Anspruch auf Leistungen / Bedarfsgemeinschaften

- Antragstellung

- Regel- und Mehrbedarfe, weitere Leistungen

- Leistungen an Auszubildende

- Kosten der Unterkunft

- Einsatz von Einkommen und Vermögen

- Leistungen für Bildung und Teilhabe

- Sanktionen

- Zuständigkeitsfragen

 

 

 

 

Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

(Seminar II)

 

In dem Seminar soll den Teilnehmern ein Gesamtüberblick über die Rechte und Pflichten der Klienten  bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII verschafft werden. Die Themenbereiche werden praxisorientiert und unter Einbeziehung der aktuellen

(bundes-) sozialgerichtlichen Rechtsprechung und der relevanten sozialverwaltungsrechtlichen Regelungen vermittelt.

 

Es werden die im Folgenden aufgeführten betreuungsrelevanten Themenbereiche behandelt:

- Anspruch auf Leistungen / Einsatzgemeinschaften

- Antragstellung

- Regel- und Mehrbedarfe, weitere Leistungen

- Kosten der Unterkunft

- Einsatz von Einkommen und Vermögen

- Leistungen für Bildung und Teilhabe

- Leistungen in Einrichtungen

- Zuständigkeitsfragen

 

 

Sozialverwaltungsrecht

(Seminar III)

 

Als rechtlicher Betreuer steht man häufig sozialverwaltungsrechtlichen Fragestellungen gegen-über. Aufgrund der komplexen Regelungen im SGB I, SGB X und dem SGG ist es schwierig, hier einen Überblick zu gewinnen.

In dem Seminar soll den Teilnehmern eine Sicherheit im Umgang mit den betreuungs-relevanten Regelungen vermittelt werden. Diese werden praxisorientiert und unter Einbeziehung der aktuellen  Rechtsprechung dargestellt.

 

Es werden die im Folgenden aufgeführten Themen behandelt:

-s ozialverwaltungsrechtliche Handlungsfähigkeit betreuter Personen

- Verwaltungsverfahren ( Beginn/Ende)

- Verfahrensgrundsätze (Amtsermittlungspflicht, Beweismittelbeschaffung, Anhörung,  Akten-

   einsicht)

- Fristen, Termine, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung

- Anforderungen an einen Verwaltungsakt ( Bescheid)

- Rechtswirksamkeit ( Bekanntgabe/Bestandskraft)

-Vorgehen bei rechtswidrigen bestandskräftigen Verwaltungsakten

- Aufhebung und Rücknahme von Verwaltungsakten

- Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen

- Allgemeine Grundsätze aus dem SGB I

- Anforderung an Ermessensentscheidungen

- Leistungsrechtliche Grundsätze aus dem SGB I (Vorschüsse, Verzicht, Aufrechnung)

- Mitwirkungspflichten (§§ 60 ff SGB I)

- Kurzdarstellung: Widerspruch, Klage, Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung (SGG)

 

 

SGB II/SGB XII: Aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung

(Seminar IV)

 

Das existenzsichernde Leistungsrecht ist laufend Veränderungen durch Neufassung der Rechts-normen oder Klarstellungen durch die Rechtsprechung unterworfen.
Hier ist eine Anpassung der vorhandenen Kenntnisse an die aktuelle Lage zur täglichen Anwendung dieser in der Betreuungsarbeit häufig betroffenen Rechtsgebiete unerlässlich.

In dem Seminar soll den Teilnehmern die Fähigkeit vermittelt werden, Ansprüche aus dem Existenzsicherungsrecht des SGB II und SGB XII auf dem aktuellen Stand rechtssicher anzuwenden, bestehende Ansprüche erkennen und durchsetzen zu können.

Die aktuelle Rechtsprechung des BSG und der Landesgerichte wird jeweils mit den entsprechenden Themenbereichen ( Kosten der Unterkunft, Einkommen/Vermögen, Leistungsbeginn / Antrags-verfahren u.a.) umfassend dargestellt.

Themengebiete:

  • Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

  • Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen und Hilfe in Einrichtungen nach dem SGB XII

 

 

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und

Sozialhilfe nach dem 3./4.Kap. SGB XII

(Seminar V)

 

In der zweitägigen Veranstaltung soll den Teilnehmern ein Gesamtüberblick über die Rechte und Pflichten der Klienten  bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII und nach dem SGB II vermittelt werden. Die Unterschiede zwischen Leistungen nach dem SGB XII und dem SGB II werder dargestellt. Die Themenbereiche werden praxisorientiert und unter Einbeziehung der aktuellen (bundes-) sozialgerichtlichen Rechtsprechung vermittelt. Die jeweils einschlägigen Aspekte des Sozialverwaltungsrechts werden dargestellt.

 

Es werden die im Folgenden aufgeführten betreuungsrelevanten Themenbereiche vermittelt:

- Anspruch auf Leistungen / Einsatzgemeinschaften / Bedarfsgemeinschaften

- Antragstellung / Inkenntnissetzung

- Regel- und Mehrbedarfe, weitere Leistungen

- Kosten der Unterkunft

- Einsatz von Einkommen und Vermögen

- Leistungen für Bildung und Teilhabe

- Leistungen in Einrichtungen (SGB XII)

- Zuständigkeitsfragen

- Kurzdarstellung: Widerspruch, Klage, Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung

 

 

 

 

 

 

 

 

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